Ihr DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziertes Sachverständigen Büro
für vom Finanzamt, Banken, Versicherungen und anderen Behörden anerkannte Immobilienwertgutachten.
Gemäß §198 BewG
(2) Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten des, ... oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de/bewg/__198.html,
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